Wann brauche ich ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit auffällig geworden ist. Relevant sind entweder eine Zuwiderhandlungen, die laut Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in die Kategorie A eingestuft ist, oder 2 Verstöße der Kategorie B. Die Teilnehmer sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen.

Ein schwerwiegender Regelverstoß

Die Kategorie A-Verstöße sind so schwerwiegend, das sie unmittelbar ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Es handelt sich dabei immer um Bußgelder ab 60 Euro und das Delikt wir mit min. einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

Überstreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 21 km/h, zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeuges, Fahren beim begleiteten Fahren (BF17) ohne Begleitperson sowie auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wie z. B. Fahrerflucht gehören zu den schwerwiegenden Verstößen.

Zwei B-Verstöße

Diese Verstöße sind weniger schwerwiegend und ziehen erst beim zweiten Verstoß ein Aufbauseminar nach sich. Man kann auch sagen, das zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet wird.

Zu den B-Verstößen gehört das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als acht Monate sowie Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz).

Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann aber schnell schwerwiegend werden, wenn er mit tragischen Folgen verbunden ist.

Verstoß gegen 0-Promille-Grenze

Hier benötigen Sie ein „Besonderes Aufbauseminar“, das wir nicht anbieten.

Bei dieser speziellen Nachschulungen wegen Alkohol- und Drogen-Verstößen ist immer ein Verkehrspsychologe dabei.

„Das Aufbauseminar lief völlig anders ab, als der Theorieunterricht in der Fahrschule. Danke für alles.“

Ablauf eines Aufbauseminars

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Zu Dauer und Ablauf der Nachschulung gibt es genaue Vorgaben von der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Teilnehmer

Jedes ASF-Seminar findet mit lediglich 6 bis 12 Teilnehmern statt, dadurch wird ein Schulungserfolg fast schon garantiert.

Anzahl Sitzungen

Die jungen Verkehrssünder müssen an 4 Sitzungen á 135 Minuten teilnehmen, welche in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen stattfinden. Pro Tag darf jedoch nur eine Sitzung besucht werden.

Fahrprüfung

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung muss eine Fahrprobe abgelegt werden, die in Gruppen von maximal 3 Teilnehmern stattfindet.

Jeden Monat ein Kurs

Die Kurse finden meist abends, ab 20 Uhr statt. Im Bedarfsfall, vor allem für die Beobachtungsfahrt, gehen wir auf dem Samstag vormittag.

Und die Kosten?

Einmalig für den kompletten Kurs lediglich 350,- €. Ein Begleitheft und Getränke vor Ort sind selbstverständlich inbegriffen.

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Unsere Termine sind schnell ausgebucht, deshalb solltest Du Dir Deinen Platz rechtzeitig sichern. Die nächsten verfügbaren Termine siehst Du hier.

  • Keine Veranstaltungen
  • „Eigentlich habe ich ja Glück gehabt …“

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